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Tipp des Monats Mai 2012

 

Welche Leistungen können aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden ?

Das vage formulierte Vermittlungsbudget ( § 45 SGB III ) hat 2009  die bis dahin konkret aufgelisteten finanziellen Hilfen zur Arbeitsuche und -aufnahme sowie die „freie Förderung“ nach dem SGB III ersetzt.

Es ist sinnvoll, Ratsuchende auf den früheren Leistungskatalog hinzuweisen, da diese Hilfen jetzt aus dem Vermittlungsbudget gewährt werden können.

In Frage kommt u.a. die Übernahme von:

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Tipp des Monats April 2012

Wegfall der Einkommensgrenze beim Kindergeld für volljährige Kinder

Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung für Kindergeld bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden.

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Tipp des Monats März 2012

 

Folgeanträge für das ALG II werden nicht mehr automatisch zugeschickt.

Seit dem 01. Januar 2012 hat das Jobcenter GT aktiv Kreis Gütersloh die Verantwortung für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Um das Arbeitslosengeld II zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei Bedarf wird das ALG II für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Die Formulare wurden ca. 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes automatisch zugeschickt.
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Tipp des Monats Februar 2012

Geldgeschenke im Alg-2-Bezug: 30-€uro-Bagatellgrenze

Die Presse berichtete kürzlich, dass Geldgeschenke der Oma an ein Kind im Alg-2 Bezug nicht angerechnet werden dürfen. Da dem Amt im verhandelten Fall Formfehler unterlaufen waren, gibt es leider keine grundsätzliche Entwarnung zu melden.

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Tipp des Monats Januar 2012

 

Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II

Ab Januar 2012 wird die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II etwas angehoben, außer für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren. Auch die Beträge für den Mehrbedarf haben sich entsprechend erhöht, sofern ein Anspruch darauf besteht.

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Ansprechpartnerin:
Ulla Groß-Lawan
Ulla Groß-Lawan
Fon: 0 52 41. 95 15 15
Ulla Groß-Lawan
 
Öffnungszeiten:
Montag | Dienstag | Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
  

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Oktober Zumutbarkeitsregel
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