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Tipp des Monats Mai
2012
Welche
Leistungen können aus dem Vermittlungsbudget
finanziert werden ?
Das
vage formulierte Vermittlungsbudget ( § 45 SGB III
) hat 2009 die
bis dahin konkret aufgelisteten finanziellen Hilfen
zur Arbeitsuche und -aufnahme sowie die „freie Förderung“
nach dem SGB III ersetzt.
Es
ist sinnvoll, Ratsuchende auf den früheren
Leistungskatalog hinzuweisen, da diese Hilfen jetzt
aus dem Vermittlungsbudget gewährt werden können.
In
Frage kommt u.a. die Übernahme von:
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Tipp des Monats April 2012
Wegfall der Einkommensgrenze beim Kindergeld für volljährige Kinder
Ab
2012 entfällt die Einkommensüberprüfung für
Kindergeld bei volljährigen Kindern unter 25
Jahren, die sich in der Berufsausbildung oder im
Studium befinden.
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Tipp
des Monats März
2012
Folgeanträge
für
das
ALG
II
werden
nicht
mehr
automatisch
zugeschickt.
Seit
dem
01.
Januar
2012
hat
das
Jobcenter
GT aktiv Kreis
Gütersloh
die
Verantwortung
für
die
Auszahlung
des
Arbeitslosengeldes
II
von
der
Bundesagentur
für
Arbeit
übernommen.
Um
das
Arbeitslosengeld
II
zu
erhalten,
muss
ein
schriftlicher
Antrag
gestellt
werden.
Bei
Bedarf
wird
das
ALG
II
für
einen
Zeitraum
bis
zu
sechs
Monaten
bewilligt.
Nach
Ablauf
des
Bewilligungszeitraumes
muss
ein
Folgeantrag
gestellt
werden.
Die
Formulare
wurden
ca.
4
bis 6
Wochen
vor
Ablauf
des
Bewilligungszeitraumes
automatisch
zugeschickt.
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Tipp des Monats Februar 2012
Geldgeschenke
im Alg-2-Bezug: 30-€uro-Bagatellgrenze
Die
Presse berichtete kürzlich, dass Geldgeschenke der
Oma an ein Kind im Alg-2 Bezug nicht angerechnet
werden dürfen. Da
dem Amt im verhandelten Fall Formfehler unterlaufen
waren, gibt es leider keine grundsätzliche
Entwarnung zu melden.
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Tipp
des Monats Januar 2012
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Die
neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II
Ab
Januar 2012 wird die Regelleistung beim
Arbeitslosengeld II etwas angehoben, außer für
Kinder zwischen 6 und 17 Jahren. Auch die Beträge für
den Mehrbedarf haben sich entsprechend erhöht,
sofern ein Anspruch darauf besteht.
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| Ansprechpartnerin: |
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| Ulla Groß-Lawan |
| Fon: 0 52 41. 95 15
15
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Öffnungszeiten:
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Montag |
Dienstag | Donnerstag
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9.00 bis
13.00 Uhr
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Mittwoch
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9.00 bis
12.00 Uhr
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