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Bildung | Beratung | Beschäftigung
Tipp des Monats
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Dezember 2020
Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2021
Ab Januar 2021 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.
Auch die Beträge für den Mehrbedarf erhöhen sich entsprechend.
Regelleistungen:
Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )
446 € Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
401 € für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %
Regelleistung für 18 bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern
357 €
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
373 €
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
309 €
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
283 €
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Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh
Tel.: 05241/ 95 15 215
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Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do. 9.00 – 13.00 Uhr
Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
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