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Tipp des Monats

 

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Dezember 2020

 

Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2021

 

Ab Januar 2021 erhöht sich die Regelleistung  beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beträge für den Mehrbedarf erhöhen sich entsprechend.

 

Regelleistungen:

 

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

446 €  Regelsatz  100 %

 

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

401 € für volljährige Partner/-innen  Regelsatz 90 %

 

Regelleistung für 18 bis  24-Jährige im Haushalt der Eltern

357 €

 

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

373 €

 

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

309 €

 

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

283 €

 

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Noch Fragen ?

 

 

Erwerbslosenberatungsstelle                                                    

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh

Tel.: 05241/ 95 15 215

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Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do.   9.00 – 13.00 Uhr

                       Mi.    9.00 – 12.00 Uhr

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