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Tipp des Monats

 

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Januar 2020

 

Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020

 

Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.

 

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Regelleistungen:

 

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

432 Euro Regelsatz 100 %

 

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %

 

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

250 Euro

 

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

308 Euro

 

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

328 Euro

 

Regelleistung für 18 -  24 -Jährige im Haushalt der Eltern

345 Euro

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Noch Fragen ?

 

Erwerbslosenberatungsstelle                                                    

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh

Tel.: 05241/ 95 15 215

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Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do.   9.00 – 13.00 Uhr

                       Mi.    9.00 – 12.00 Uhr

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