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Bildung | Beratung | Beschäftigung
Tipp des Monats
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Januar 2020
Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020
Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.
Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.
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Regelleistungen:
Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )
432 Euro Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
250 Euro
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
308 Euro
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
328 Euro
Regelleistung für 18 - 24 -Jährige im Haushalt der Eltern
345 Euro
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Noch Fragen ?
Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh
Tel.: 05241/ 95 15 215
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Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do. 9.00 – 13.00 Uhr
Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
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