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Bildung | Beratung | Beschäftigung
Tipp des Monats
Januar 2020
Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020
Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.
Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.
Regelleistungen:
Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )
432 Euro Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
250 Euro
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
308 Euro
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
328 Euro
Regelleistung für 18 - 24 -Jährige im Haushalt der Eltern
345 Euro
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Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh
Tel.: 05241/ 95 15 215
Sprechzeiten:
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Mi. 9.00 – 12.00 Uhr