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Tipp des Monats

 

Januar 2020

 

Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020

 

Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.

 

Regelleistungen:

 

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

432 Euro Regelsatz 100 %

 

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %

 

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

250 Euro

 

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

308 Euro

 

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

328 Euro

 

Regelleistung für 18 -  24 -Jährige im Haushalt der Eltern

345 Euro

 

Noch Fragen ?

 

Erwerbslosenberatungsstelle                                                    

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh

Tel.: 05241/ 95 15 215

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do.   9.00 – 13.00 Uhr

                       Mi.    9.00 – 12.00 Uhr

 

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