top of page

Tipp des Monats

 

​

Juni 2020

 

Das Sozialschutz-Paket II

 

Bundestag und Bundesrat haben am 14. und 15.Mai 2020 das  “Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ( Sozialschutz-Paket II ) beschlossen. Das Sozialschutz-Paket II wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen sind dann unter www.gesetze-im-internet.de zu finden.

 

Das Sozialschutz-Paket II enthält folgende existenzsichernde Maßnahmen :

 

1.Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld

 

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezuges auf 70 % ( bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern ) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 % ( bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern ) des pauschalierten Netto-Entgeltes erhöht.

Für Arbeitnehmer/-innen in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienst-möglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monats-einkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet

( Änderungen gegenüber dem Sozialschutz-Paket 1, § 421 c Absatz 1 SGB III ).

 

2. Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld 1

 

Das Arbeitslosengeld 1 wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde ( § 421 d SGB III ).

 

3. Mittagessen trotz pandemiebedingter Schließungen

 

Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, können auch bei pandemie-bedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspaketes versorgt werden. Dies gilt entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen. Auch pandemiebedingte Mehrkosten sowie Kosten für die Lieferung des Essens werden übernommen.

​

 

​

Noch Fragen ?

 

Erwerbslosenberatungsstelle                                                    

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh

Tel.: 05241/ 95 15 215

​

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do.   9.00 – 13.00 Uhr

                       Mi.    9.00 – 12.00 Uhr

​

 

​

​
bottom of page