top of page

Tipp des Monats

 

Juli 2020

 

Änderungen zur Einkommensanrechnung beim ALG II beschlossen

 

Die ALG II-Verordnung ist rückwirkend zum 01.März 2020 geändert worden und sorgt dafür, dass Corona-Boni für Arbeitnehmer/-innen, die aufstockende Leistungen beziehen, bis zu 1 500 € anrechnungsfrei bleiben.

 

Wenn Corona-Boni von aufstockenden Leistungsbeziehern angerechnet wurden, ist eine wesentliche Änderung zu Gunsten der Leistungsberechtigten eingetreten. Das Jobcenter hat somit von Amtswegen den alten, rechtswidrig gewordenen Bescheid aufzuheben und zu korrigieren.

 

Außerdem wurde das Einkommen von Schüler/-innen bis zu 2 400 € jährlich anrechnungsfrei gestellt.

 

Des Weiteren hat das Kabinett einen Beschluss zum Kinderbonus getroffen. Im September und Oktober 2020 sollen in zwei Raten je 150 € zusätzlich pro Kind zum Kindergeld  ausgezahlt werden.

Dieser Kinderbonus soll im SGB II, beim Kinderzuschlag und Wohngeld anrechnungsfrei bleiben.

 

 

Noch Fragen ?

 

Erwerbslosenberatungsstelle                                                    

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13, 33330 Gütersloh

Tel.: 05241/ 95 15 215

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do.   9.00 – 13.00 Uhr

                       Mi.    9.00 – 12.00 Uhr

 

bottom of page