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ash Gütersloh gGmbH unterstützt bei der Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen

Im Hinblick auf die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Soforthilfe in Form der Weitergabe von entsprechenden Masken an bedürftige Menschen bereits Ende Januar 2021 angestrebt und hierfür in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Verteilung der Masken über die Krisenstäbe der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte vorgesehen.

Daneben werden davon unabhängig weitere rund 3.000.000 medizinische Masken über die Tafeln und an obdachlose Menschen verteilt, ohne dass die Kreise und kreisfreien Städte tätig werden müssen. Durch das Einbeziehen von bewährten örtlichen Strukturen wird eine kurzfristige, schnelle und unbürokratische Weitergabe an die bedürftigen Menschen ermöglicht.

Wir als ash Gütersloh gGmbH begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und die Ausstattung der Leistungsbeziehenden übernimmt. Die durch die Landesregierung zur Verfügung gestellten Masken verstehen wir als zusätzliche Unterstützung der genannten Zielgruppe, die ab sofort greift. Daher werden wir sofort damit beginnen, die uns zugeteilten 2.000 Masken in unserer Einrichtung an die Berechtigten zu verteilen; zudem übernimmt die Beratungsstelle Arbeit eine Verteilung an ihre Kundinnen und Kunden, solange der Vorrat reicht.














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