Bundeskabinett beschließt am 23.02.2022 Entlastungspaket für Geringverdiener und Bezieher von existenzsichernden Leistungen
Nach diesem Beschluss sollen noch in diesem Jahr erwachsene Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € erhalten.
Zusätzlich soll von Armut betroffenen Kindern ab dem 01.07.2022 ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 20 € bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden.
Die vereinfachte Antragstellung von Arbeitslosengeld II wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies umfasst die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung sowie die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wegen stark gestiegener Energiepreise sollen Empfänger*innen von Wohngeld im Sommer 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 135 € erhalten, ein 2-Personen-Haushalt 175 €, jedes weitere Familienmitglied 35 €.
Auszubildende und Bafög-Beziehende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 115 € pro Person.
Die zum 31.03.2022 auslaufende Sonderregelung bei Kurzarbeitergeld wird bis zum 30.06.2022 verlängert.
Darüber hinaus soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € brutto je Stunde angehoben werden, die Mini-Job-Grenze auf 520 €.
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