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Beratungsstelle Arbeit

Die Beratungsstelle Arbeit bietet ein unabhängiges Angebot zur Information und Unterstützung rund um die Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit.

Wir sind für Sie da

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Manchmal ist Arbeit nicht einfach. Manchmal ist es auch nicht einfach, Erstanträge für Leistungen auf Unterstützung auszufüllen. Vielleicht fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder wissen nicht, welche Rechte Sie haben. Wir hören Ihnen zu und helfen Ihnen weiter – vertraulich, kostenlos und auf Augenhöhe.

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Zu uns können Sie kommen, wenn:

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  • Sie in einer schwierigen oder unfairen Arbeitssituation sind

  • Ihr Arbeitgeber sich nicht an Gesetze oder Verträge hält

  • Sie weniger als den Mindestlohn bekommen

  • Sie im Krankheitsfall oder Urlaub keinen Lohn erhalten

  • Sie eine Kündigung bekommen haben, die nicht richtig ist

  • Ihre Arbeit Ihrer Gesundheit oder Sicherheit schadet

  • Sie Fragen zu Sozialleistungen oder Rechten haben

  • Sie Unterstützung im Arbeitsrecht brauchen

  • Sie sich beruflich oder sozial weiterentwickeln möchten

  • Sie Hilfe beim Erstantrag auf finanzielle Unterstützung brauchen

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Wir nehmen uns Zeit für Sie und suchen gemeinsam gute Lösungen.
Sie sind nicht allein – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.

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Hier sind noch einige Tipps für Vergünstigungen, wenn Sie wenig verdienen oder erwerbslos sind:

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1.   Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung

Wer die Belastungsobergrenze von 2 % seines Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1 % bei chronisch Kranken) kann für den Rest des Jahres auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Dafür müssen Belege von Ärzten und Apotheken gesammelt werden. Als Belastungsobergrenze bei Bürgergeld gilt:

2 % = 120,48 € jährlich  /  1 % = 60,24 € jährlich

 

2.   Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen fachanwaltlichen Rat benötigen. Die Bewilligung ist von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der Erfolgsaussichten abhängig.

 

3.   Elternbeiträge für Kindergarten und Hort

Bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Bildung können nicht nur Sozialleistungsberechtigte, sondern auch andere Personen mit niedrigem Einkommen die Befreiung von Kindergarten- oder Hortbeiträgen beantragen. Die Befreiungsgrenze liegt bei 25.000 € Bruttojahreseinkommen (Gesamtbruttojahreseinkommen minus Werbungskosten). Eine Anhebung der Befreiungsgrenze ist für dieses Jahr vorgesehen.

 

4.   Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld)

Auch bei einem anderweitigen Einkommen (z.B.Lohn, ALGI) unter dem Existenzminimum kann man als Arbeitsuchende/-r ergänzend Bürgergeld beantragen.

 

Einmalsonderleistungen im SGB II sind möglich für

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  • Erstausstattung für eine Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte (ggf. bei Hausstandneugründung, Trennung etc.)

  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und bei Geburt eines Kindes

 

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II
Bezieher/innen von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag oder Sozialhilfe mit mindestens
einem Kind bekommen auf Antrag Zuschüsse für

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  • ein-  und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten

  • die Schülerbeförderung

  • eine Lernförderung (Nachhilfeunterricht)

  • Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort  

  • Kultur, Sport und Freizeit

  • den Schulbedarf (116 € zum 01.08./ 58,00 € zum 01.02.) bekommen Bürgergeld-Bezieher*nnen auch ohne Antrag.

 

Laufende und einmalige unabweisbare Bedarfe, wie z. B. Kosten für nicht verschreibungspflichtige
Arznei- und Heilmittel, Kosten für Putz- oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, Fahrtkosten zu
ambulanten ärztlichen Behandlungen oder Kosten der Umgangswahrnehmung können im Rahmen
einer Härtefallregelung nach § 21 Abs. 6 SGB II beantragt werden.

 

Mögliche Mehrbedarfe im SGB II

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  • Mehrbedarf für Schwangere

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe für Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder Arbeitsheften

  • Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

  • Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe m Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung im Krankheitsfall

  • Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung

   

5.   Günstig einkaufen in Gütersloh

  • Sozialkaufhaus Fundus, Gebrauchtmöbel, Haushaltswaren, Bücher,  Bekleidung und vieles mehr    

       Wilhelmstr. 31, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 16861

  • Second-Hand-Laden „Jacke wie Hose“, Deutscher Kinderschutzbund,

       Marienstr. 12, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 15151

       Öffnungszeiten: Di + Fr: 10:00-12:00 Uhr, Mi: 14:00-16:00 Uhr

  • Kinderladen „Ringelsöckchen“,

       Öffnungszeiten: Di: 15:00-17:00 Uhr, Fr: 9:00-11:00 Uhr

       Kleiderladen „Franz“,

       Öffnungszeiten: Di + Do: 15:00-17:00 Uhr, Fr: 9:00-11:00 Uhr

       Di: Café „Carla“ 15:00-17:00 Uhr

       Sozialdienst katholischer Frauen, Unter den Ulmen 23, 33330 Gütersloh,

       Tel.: 05241/ 9 61 85 10

  • Trödelmarkt der Diakonie, Haushaltswaren, Bekleidung, Bücher etc.

       Kirchstr. 10 a, 33330 Gütersloh, 05241 2229215,

       jeden Samstag: 11:00-14:00 Uhr

 

​6.   Günstige Versorgung mit Lebensmitteln und Mahlzeiten     

  • Gütersloher Suppenküche e. V.,

      Essensausgabe

      Öffnungszeiten: Mo +  Di: 12:00-14:00 Uhr  Ausgabe f. Erwachsene

      Mi  +  Fr: 12:00-13:30 Uhr  Fensterausgabe

      Mo, Di + Fr: 15:00-17:00 Uhr  Kinderküche „die Insel“

      Ausgabestelle: Haus der Kirche, Kirchstr. 10a, 33330 Gütersloh

      Tel: 05241 2119888

 

7.  Gütersloher Tafel e. V., Versorgung mit Lebensmitteln

      Vorherige Anmeldung/ dienstags 9.30-12.30 Uhr/ Bürgergeldbescheid oder Einkommensbescheinigung
      sowie Mietvertrag mitnehmen. Eigenbeteiligung abhängig von Haushaltsgröße.
      Kaiserstr. 38, 33330 Gütersloh, Tel: 05241 39010

 

8.  Gütersloher Stadtpass

      Die Stadt Gütersloh vergibt den Gütersloher Stadtpass an Bezieher*innen von Bürgergeld,
      Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld,
      Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld sowie Leistungen nach dem AsylbLG. Kinder und
       Jugendliche, deren Eltern Kinderzuschlag erhalten, haben ebenfalls einen Anspruch auf einen
      Stadtpass. Der Stadtpass ermöglicht z.B. Ermäßigungen auf die Eintrittspreise der städt. Bäder, auf die
      Gebühren der Veranstaltungen der VHS, auf die Jahresgebühr der Stadtbibliothek,
      auf Teilnahmegebühren der Bürgerbühne Gütersloh e. V., auf Busfahrkarten innerhalb der Stadt
      Gütersloh, etc.. Der Stadtpass kann im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, beantragt
      werden. Tel.: 05241/ 82 22 82 oder 822283. Der Bezug der Sozialleistung muss mit einem
      entsprechenden Bescheid nachgewiesen

 

9.   Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

      Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei
      Erwerbsminderung (SGB XII), Leistungen nach dem AsylbLG können beim ARD ZDF Deutschlandradio
      Beitragsservice die Befreiung von den Gebühren beantragen. Ebenfalls können Studierende und
      Auszubildende, die nicht mehr zu Hause wohnen und Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder
      Ausbildungsgeld beziehen sich von den Beiträgen befreien lassen. Keinen Anspruch haben
      Empfänger*innen von ALG I, Wohngeld und Altersrente.

 

10. Sozialtarif der Telekom

       Den Sozialtarif 1 mit einer mtl. Vergünstigung von max. 6,94 € können alle beantragen, die die
       Bedingungen für die Rundfunk- und Fernsehgebühren-  befreiung erfüllen. Den Sozialtarif 2 mit einer
       mtl. Vergünstigung von 8,72 €  können blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit 90 GdB
       beanspruchen. Der Sozialtarif gilt nur bei bestimmten Produkten der Telekom. Nachzulesen in den
       allgemeinen Geschäftsbedingungen Sozialtarif.

 

​11.  Wohngeld

        Mit Inkraftreten der Wohngeldreform im Januar 2023 haben deutlich mehr Bürger*innen mit geringem
        Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld. Die Anträge gibt es im Fachbereich für Soziale Hilfen/
        Wohngeldstelle im Rathaus, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh. Bezieher*innen von Sozialleistungen
        (bspw. Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe) erhalten kein
        Wohngeld, da die Mietkosten bereits darin enthalten sind.

       

        Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Ihnen als Hilfestellung dienen.
        Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich hoch. Die Anspruchsvoraussetzungen können hier nicht
        vollständig dargestellt werden. Informieren Sie sich genauer über Ihre Möglichkeiten bei Ihrer
        zuständigen Behörde, Krankenkasse etc. und/ oder unserer Beratungsstelle.

       

 

       

Öffnungszeiten:

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Beratungsstelle Arbeit

​

Montag und Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr​​

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Kerstin Erlenkämper


05241 9515-215

beratungsstelle-arbeit@ash-gt.de

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Michael Kohlmeyer


05241 9515-215

beratungsstelle-arbeit@ash-gt.de

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