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Beratungsstelle Arbeit

Die Beratungsstelle Arbeit bietet ein unabhängiges Angebot zur Information und Unterstützung rund um die Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit.

Wir sind für Sie da

Manchmal ist Arbeit nicht einfach. Manchmal ist es auch nicht einfach, Erstanträge für Leistungen auf Unterstützung auszufüllen. Vielleicht fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder wissen nicht, welche Rechte Sie haben. Wir hören Ihnen zu und helfen Ihnen weiter – vertraulich, kostenlos und auf Augenhöhe.

Zu uns können Sie kommen, wenn:

  • Sie in einer schwierigen oder unfairen Arbeitssituation sind

  • Ihr Arbeitgeber sich nicht an Gesetze oder Verträge hält

  • Sie weniger als den Mindestlohn bekommen

  • Sie im Krankheitsfall oder Urlaub keinen Lohn erhalten

  • Sie eine Kündigung bekommen haben, die nicht richtig ist

  • Ihre Arbeit Ihrer Gesundheit oder Sicherheit schadet

  • Sie Fragen zu Sozialleistungen oder Rechten haben

  • Sie Unterstützung im Arbeitsrecht brauchen

  • Sie sich beruflich oder sozial weiterentwickeln möchten

  • Sie Hilfe beim Erstantrag auf finanzielle Unterstützung brauchen

Wir nehmen uns Zeit für Sie und suchen gemeinsam gute Lösungen.
Sie sind nicht allein – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Öffnungszeiten:

Beratungsstelle Arbeit

Dienstag und Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr​

sowie nach vorheriger Vereinbarung

Hier sind noch einige Tipps für Vergünstigungen, wenn Sie wenig verdienen oder erwerbslos sind:

1.   Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung
Wer die Belastungsobergrenze von 2 % seines Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1 % bei
chronisch Kranken) kann für den Rest des Jahres auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit werden.        Dafür müssen Belege von Ärzten und Apotheken gesammelt werden. Als Belastungsobergrenze bei
Bürgergeld gilt:

  • Schwerwiegend chronisch Kranke (1 Prozent Belastungsgrenze) zahlen 67,56 Euro zu (2026).

  • Alle übrigen Erwachsenen (2 Prozent Belastungsgrenze) zahlen 135,12 Euro zu (2026).

2.   Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen fachanwaltlichen Rat benötigen. Die Bewilligung ist von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der Erfolgsaussichten abhängig.

3.   Elternbeiträge für Kindergarten und Hort

Bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Bildung können nicht nur Sozialleistungsberechtigte, sondern auch andere Personen mit niedrigem Einkommen die Befreiung von Kindergarten- oder Hortbeiträgen beantragen. Die Befreiungsgrenze liegt bei 35.000 € Bruttojahreseinkommen (Gesamtbruttojahreseinkommen minus Werbungskosten). Eine Anhebung der Befreiungsgrenze ist für dieses Jahr vorgesehen. Die Stadt Gütersloh bietet einen Online-Beitragsrechner an, um die Höhe der
Beiträge zu prüfen.

4.   Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld, künftig Grundsicherung)

Auch bei einem anderweitigen Einkommen (z.B.Lohn, ALGI) unter dem Existenzminimum kann man
als Arbeitsuchende/-r ergänzend Bürgergeld, künftig Grundsicherung beantragen.

Einmalsonderleistungen im SGB II sind möglich für

  • Erstausstattung für eine Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte (ggf. bei Hausstandneugründung, Trennung etc.)

  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und bei Geburt eines Kindes

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II

Bezieher/innen von Bürgergeld, Asylbewerberleistung, Wohngeld und Kinderzuschlag oder Sozialhilfe mit mindestens einem Kind bekommen auf Antrag Zuschüsse für folgende Leistungen

​​

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende und einmalige unabweisbare Bedarfe, wie z. B. Kosten für nicht verschreibungspflichtige
Arznei- und Heilmittel, Kosten für Putz- oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, Fahrtkosten zu
ambulanten ärztlichen Behandlungen oder Kosten der Umgangswahrnehmung können im Rahmen
einer Härtefallregelung nach § 21 Abs. 6 SGB II beantragt werden.

 

Mögliche Mehrbedarfe im SGB II

  • Mehrbedarf für Schwangere

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe für Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder Arbeitsheften

  • Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

  • Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe m Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung im Krankheitsfall

  • Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung

   

5.   Günstig einkaufen in Gütersloh

  • Sozialkaufhaus Fundus, Gebrauchtmöbel, Haushaltswaren, Bücher, Bekleidung und vieles mehr
    dienstags bis freitags 10:00 – 18:00 und samstags 10:00 – 13:00 Uhr

    Wilhelmstr. 31| 33330 Gütersloh | Tel.: 05241 16861

  • Second-Hand-Laden „Jacke wie Hose“, Deutscher Kinderschutzbund,
    Marienstr. 12 | 33330 Gütersloh | Tel.: 05241 15151

  • Kinderladen „Ringelsöckchen“, + Carla, der Caritasladen + Café „Franz“, 

  • Sozialdienst katholischer Frauen | Unter den Ulmen 23 | 33330 Gütersloh | Tel.: 05241/ 9 61 85 10

  • Trödelmarkt der Diakonie, Haushaltswaren, Bekleidung, Bücher etc. 
    Kirchstr. 10 a | 33330 Gütersloh | 05241 2229215 

 

​6.   Günstige Versorgung mit Lebensmitteln und Mahlzeiten     

 

  • Gütersloher Suppenküche e. V.,
    Ausgabestelle: Haus der Kirche | Kirchstr. 10a | 33330 Gütersloh | Tel: 05241 2119888

  • Gütersloher Tafel e. V.,
    Versorgung mit Lebensmitteln 
    Kaiserstr. 38 | 33330 Gütersloh | Tel: 05241 39010

 

7.  Gütersloher Stadtpass

Der Stadtpass kann im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, beantragt werden.
Tel.: 05241/ 82 22 82 oder 822283. Der Bezug der Sozialleistung muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden. Ein Stadtpass kann für jedes Familienmitglied (ab 3 Jahre) ausgestellt werden, welches im Leistungsbescheid aufgeführt ist.

8.   Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kann unter bestimmten Voraussetzungen die
Befreiung von den Gebühren beantragt werden.

9. Sozialtarif der Telekom

Der Sozialtarif gilt nur bei bestimmten Produkten der Telekom. Nachzulesen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Sozialtarif. Vergleichen Sie bitte die Flatrate-Angebote aller Anbieter!

10.  Wohngeld

Anträge gibt es im Fachbereich für Soziale Hilfen/ Wohngeldstelle im Rathaus, Berliner Str. 70, 33330
Gütersloh.
       

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Ihnen als Hilfestellung dienen.
Die Anspruchsvoraussetzungen können hier nicht vollständig dargestellt werden. Informieren Sie sich
genauer über Ihre Möglichkeiten bei Ihrer zuständigen Behörde, Krankenkasse etc. und/ oder einer zuständigen Beratungsstelle.

Schulbedarf

195 € je Schuljahr (130 € zum 1. August, 65 € zum 1. Februar)

bis unter 25 Jahre

Ausflüge und Klassenfahrten

tatsächliche, angemessene Kosten

bis unter 25 Jahre (Schule) / Kita-Kinder

Schülerbeförderung

erforderliche Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule

bis unter 25 Jahre

Lernförderung (Nachhilfe)

tatsächliche Kosten, bei schulischer Bestätigung

bis unter 25 Jahre

Mittagessen

vollständige Kostenübernahme, ohne Eigenanteil

bis unter 25 Jahre

Soziale und kulturelle Teilhabe

15 € monatlich

bis unter 18 Jahre

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Kerstin Erlenkämper


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