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Beratungsstelle Arbeit

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Die Beratungsstelle Arbeit bietet ein unabhängiges Angebot zur Information und Unterstützung rund um die Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit.

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Wir setzen uns ein für

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  • Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen

  • Beschäftigte aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind

  • alle, die in ihrem Arbeitsverhältnis faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Ihre Rechte wollen

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Unsere Leistungen:

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  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II | SGB III, beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

  • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und im Widerspruchsverfahren

  • Information über Ihre Rechte und Pflichten und Unterstützung,
    die Rechte wahrzunehmen

  • Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle

  • Erarbeitung von Perspektiven, z. B. Weiterbildungsmöglichkeiten,
    Qualifizierungen, arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen

  • Auf Wunsch Kontaktherstellung zu der kooperierenden Anwaltskanzlei und Unterstützung bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe | gemeinsame Sprechstunden

  • Auf Wunsch Kontaktherstellung zur Beratung der Caritas

  • Lotsenfunktion bei psychosozialen Problemen und
    Informationen über Fachberatungsstellen

  • Erstellung von Bewerbungsunterlagen | Bewerbungsservice

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Sylvia Arndt

Diplom-Pädagogin


05241 9515-215

beratungsstelle-arbeit@ash-gt.de

Vergünstigungen für Geringverdiener und Arbeitslose

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1.   Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung

Wer die Belastungsobergrenze von 2 % seines Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1 % bei chronisch Kranken) kann für den Rest des Jahres auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Dafür müssen Belege von Ärzten und Apotheken gesammelt werden. Als Belastungsobergrenze bei Bürgergeld gilt:

2 % = 120,48 € jährlich  /  1 % = 60,24 € jährlich

 

2.   Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen fachanwaltlichen Rat benötigen. Die Bewilligung ist von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der Erfolgsaussichten abhängig.

 

3.   Elternbeiträge für Kindergarten und Hort

Bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Bildung können nicht nur Sozialleistungsberechtigte, sondern auch andere Personen mit niedrigem Einkommen die Befreiung von Kindergarten- oder Hortbeiträgen beantragen.

Die Befreiungsgrenze liegt bei 25.000 € Bruttojahreseinkommen (Gesamtbruttojahreseinkommen minus Werbungskosten). Eine Anhebung der Befreiungsgrenze ist für dieses Jahr vorgesehen.

 

4.   Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

       (Bürgergeld)

 

  • Auch bei einem anderweitigen Einkommen (z.B.Lohn, ALGI) unter dem
    Existenzminimum kann man als Arbeitsuchende/-r ergänzend Bürgergeld
    beantragen.

 

  • Einmalsonderleistungen im SGB II sind möglich für

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      - Erstausstattung für eine Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte (ggf.

        bei Hausstandneugründung, Trennung etc.)

      - Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und bei Geburt

        eines Kindes

 

  • Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II
    Bezieher/innen von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag oder Sozialhilfe mit mindestens
    einem Kind bekommen auf Antrag Zuschüsse für

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       - ein-  und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten

       - die Schülerbeförderung

       - eine Lernförderung (Nachhilfeunterricht)

       - Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort  

       - Kultur, Sport und Freizeit

       - den Schulbedarf (116 € zum 01.08./ 58,00 € zum 01.02.) bekommen Bürgergeld-Bezieher*nnen auch ohne Antrag.

 

  • Laufende und einmalige unabweisbare Bedarfe, wie z. B. Kosten für nicht verschreibungspflichtige
    Arznei- und Heilmittel, Kosten für Putz- oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, Fahrtkosten zu
    ambulanten ärztlichen Behandlungen oder Kosten der Umgangswahrnehmung können im Rahmen

    einer Härtefallregelung nach § 21 Abs. 6 SGB II beantragt werden.

 

  • Mögliche Mehrbedarfe im SGB II

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     - Mehrbedarf für Schwangere

     - Mehrbedarf für Alleinerziehende

     - Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe für Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von
       Schulbüchern oder Arbeitsheften

     - Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit  

        Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

     - Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe

        am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

      - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung im Krankheitsfall

      - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung

   

5.   Günstig einkaufen in Gütersloh

  • Sozialkaufhaus Fundus, Gebrauchtmöbel, Haushaltswaren, Bücher,  Bekleidung und vieles mehr    

       Wilhelmstr. 31, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 16861

  • Second-Hand-Laden „Jacke wie Hose“, Deutscher Kinderschutzbund,

       Marienstr. 12, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 15151

       Öffnungszeiten: Di + Fr: 10:00-12:00 Uhr, Mi: 14:00-16:00 Uhr

  • Kinderladen „Ringelsöckchen“,

       Öffnungszeiten: Di: 15:00-17:00 Uhr, Fr: 9:00-11:00 Uhr

       Kleiderladen „Franz“,

       Öffnungszeiten: Di + Do: 15:00-17:00 Uhr, Fr: 9:00-11:00 Uhr

       Di: Café „Carla“ 15:00-17:00 Uhr

       Sozialdienst katholischer Frauen, Unter den Ulmen 23, 33330 Gütersloh,

       Tel.: 05241/ 9 61 85 10

  • Trödelmarkt der Diakonie, Haushaltswaren, Bekleidung, Bücher etc.

       Kirchstr. 10 a, 33330 Gütersloh, 05241 2229215,

       jeden Samstag: 11:00-14:00 Uhr

 

​6.   Günstige Versorgung mit Lebensmitteln und Mahlzeiten     

  • Gütersloher Suppenküche e. V.,

      Essensausgabe

      Öffnungszeiten: Mo +  Di: 12:00-14:00 Uhr  Ausgabe f. Erwachsene

      Mi  +  Fr: 12:00-13:30 Uhr  Fensterausgabe

      Mo, Di + Fr: 15:00-17:00 Uhr  Kinderküche „die Insel“

      Ausgabestelle: Haus der Kirche, Kirchstr. 10a, 33330 Gütersloh

      Tel: 05241 2119888

 

7.  Gütersloher Tafel e. V., Versorgung mit Lebensmitteln

      Vorherige Anmeldung/ dienstags 9.30-12.30 Uhr/ Bürgergeldbescheid oder Einkommensbescheinigung
      sowie Mietvertrag mitnehmen. Eigenbeteiligung abhängig von Haushaltsgröße.
      Kaiserstr. 38, 33330 Gütersloh, Tel: 05241 39010

 

8.  Gütersloher Stadtpass

      Die Stadt Gütersloh vergibt den Gütersloher Stadtpass an Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung im
      Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
      sowie Leistungen nach dem AsylbLG. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Kinderzuschlag erhalten, haben
      ebenfalls einen Anspruch auf einen Stadtpass. Der Stadtpass ermöglicht z.B. Ermäßigungen auf die Eintrittspreise
      der städt. Bäder, auf die Gebühren der Veranstaltungen der VHS, auf die Jahresgebühr der Stadtbibliothek,
      auf Teilnahmegebühren der Bürgerbühne Gütersloh e. V., auf Busfahrkarten innerhalb der Stadt  Gütersloh, etc.

      Der Stadtpass kann im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, beantragt werden. Tel.: 05241/ 82 22 82
      oder 822283. Der Bezug der Sozialleistung muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen

 

9.   Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

      Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei
      Erwerbsminderung (SGB XII), Leistungen nach dem AsylbLG können beim ARD ZDF Deutschlandradio
      Beitragsservice die Befreiung von den Gebühren beantragen. Ebenfalls können Studierende und Auszubildende,
      die nicht mehr zu Hause wohnen und Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen sich von
      den Beiträgen befreien lassen. Keinen Anspruch haben Empfänger*innen von ALG I, Wohngeld und Altersrente.

 

10. Sozialtarif der Telekom

       Den Sozialtarif 1 mit einer mtl. Vergünstigung von max. 6,94 € können alle beantragen, die die Bedingungen
       für die Rundfunk- und Fernsehgebühren-  befreiung erfüllen. Den Sozialtarif 2 mit einer mtl. Vergünstigung
       von 8,72 €  können blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit 90 GdB beanspruchen. Der Sozialtarif
       gilt nur bei bestimmten Produkten der Telekom. Nachzulesen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Sozialtarif.

 

​11.  Wohngeld

        Mit Inkraftreten der Wohngeldreform im Januar 2023 haben deutlich mehr Bürger*innen mit geringem
        Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld. Die Anträge gibt es im Fachbereich für Soziale
        Hilfen/ Wohngeldstelle im Rathaus, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh. Bezieher*innen von Sozialleistungen
        (bspw. Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe) erhalten kein Wohngeld,
        da die Mietkosten bereits darin enthalten sind.

       

        Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Ihnen als Hilfestellung dienen.
        Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich hoch. Die Anspruchsvoraussetzungen können hier nicht vollständig
        dargestellt werden. Informieren Sie sich genauer über Ihre Möglichkeiten bei Ihrer zuständigen Behörde,
        Krankenkasse etc. und/ oder unserer Beratungsstelle.

       

 

       

Öffnungszeiten:

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Beratungsstelle Arbeit

​

Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Montag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

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​

Offene Beratung für Menschen aus der Ukraine

​

Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

​

Sozialkaufhaus Fundus

Wilhelmstraße 31

33332 Gütersloh

oder nach Terminvereinbarung

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