Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2021
Ab Januar 2021 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.
Auch die Beträge für den Mehrbedarf erhöhen sich entsprechend.
Regelleistungen:
Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )
446 € Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
401 € für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %
Regelleistung für 18 bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern
357 €
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
373 €
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
309 €
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
283 €
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Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh
Tel.: 05241 9515-215
Sprechzeiten:
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