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Tipp des Monats Dezember 2020


Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2021


Ab Januar 2021 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beträge für den Mehrbedarf erhöhen sich entsprechend.

Regelleistungen:

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

446 € Regelsatz 100 %

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

401 € für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %

Regelleistung für 18 bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern

357 €

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

373 €

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

309 €

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

283 €

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Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do. 9.00 - 13.00 Uhr

Mi. 9.00 - 12.00 Uhr




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