Die neuen Regelsätze beim Bürgergeld ab Januar 2024
Ab Januar 2024 erhöht sich der Regelsatz beim Bürgergeld um rund 12,00 %.
Entsprechend erhöhen sich auch die Beträge für den Mehrbedarf.
Regelsätze:
Alleinstehende und Alleinerziehende
563 €
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
506 € für volljährige Partner:innen Regelsatz 90 %
Regelsatz für 18 bis 24-jährige im Haushalt der Eltern
451 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren
390 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren
283 €
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Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
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