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Tipp des Monats Februar 2023


Wohngeldreform – Änderungen beim Wohngeld 2023


Vielen Menschen fällt es in Zeiten hoher Inflation und steigender Miet- und Energiepreise zunehmend schwerer, die Kosten fürs Wohnen selbständig zu bezahlen. Um diese erheblichen Mehrbelastungen zu berücksichtigen, brachte die Bundesregierung 2022 eine Wohngeldreform auf den Weg, mit der vor allem Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Entlastung und Unterstützung erhalten sollen.

Für Wohngeldbezieher*innen, die bereits vor der Reform wohngeldberechtigt waren, bedeutet dies, dass sich das Wohngeld in 2023 um durchschnittlich 190 € auf 370 € pro Monat ungefähr verdoppeln wird.

Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte der Reform:

Die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben, sodass jetzt für noch mehr einkommensschwache Menschen die Möglichkeit besteht, Wohngeld zu beantragen.

Zusätzlich wurde eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. Dies bedeutet, dass Wohngeldempfänger*innen erstmals ab Januar 2023 dauerhaft eine Heizkostenpauschale als Zuschlag zur Miete erhalten. Daneben wird ein pauschaler Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm gezahlt, um Wohngeldberechtigten auch ein klimagerechtes Wohnen zu ermöglichen.

Wohngeldberechtigt sind Geringverdienende, Bezieher*innen von ALG I und Kurzarbeitergeld sowie Personen mit kleinen Altersrenten.

Die Höhe des Wohngeldes hängt vor allem ab von der Höhe des Einkommens, von der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben sowie von der Höhe der Miete und der damit verbundenen Mietstufe der jeweiligen Stadt oder des Kreises (www.wohngeld.org/mietstufe/).

Nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger*innen von Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente, Asylbewerberleistungen, Bafög sowie Berufsausbildungsbeihilfe).

Wer wissen möchte, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, kann dies mit dem Wohngeldrechner unter der Internetadresse www.bmwsb.bund.de/WohngeldPlus-Rechner überprüfen lassen.

Beantragt werden kann Wohngeld bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde- oder Kreisverwaltung.


Noch Fragen?

Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr






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