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Tipp des Monats Dezember 2021


Die neuen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2022


Am 08.10.2021 beschloss der Bundesrat eine minimale Erhöhung der Regelsätze um 2 bzw. 3 € ab dem kommenden Jahr.

Entsprechend wurden auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöht.

Die neuen Regelsätze 2022 in der Übersicht

Alleinstehende/ Alleinerziehende ALG-II-Berechtigte

449 € (+3 €) Regelsatz 100 %

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

404 € (+3 €) für volljährige Partner*innen Regelsatz 90 %

Regelleistung für 18 bis 24-Jährge im Haushalt der Eltern

360 € (+3 €)

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

376 € (+3 €)

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

311 € (+2 €)

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

285 € (+2 €)

Ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Erhöhung der Hartz IV Sätze verfassungswidrig sei und die anziehende Inflation nicht berücksichtigt werde. Verschiedene Sozialverbände forderten die Politik auf, hier nachzubessern. Die neue Ampel-Regierung sieht jedoch nach Vorlage des neuen Koalitionsvertrages keine Anhebung der Regelleistungen in 2022 vor.

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Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr




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