Die neuen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2022
Am 08.10.2021 beschloss der Bundesrat eine minimale Erhöhung der Regelsätze um 2 bzw. 3 € ab dem kommenden Jahr.
Entsprechend wurden auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöht.
Die neuen Regelsätze 2022 in der Übersicht
Alleinstehende/ Alleinerziehende ALG-II-Berechtigte
449 € (+3 €) Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
404 € (+3 €) für volljährige Partner*innen Regelsatz 90 %
Regelleistung für 18 bis 24-Jährge im Haushalt der Eltern
360 € (+3 €)
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
376 € (+3 €)
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
311 € (+2 €)
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
285 € (+2 €)
Ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Erhöhung der Hartz IV Sätze verfassungswidrig sei und die anziehende Inflation nicht berücksichtigt werde. Verschiedene Sozialverbände forderten die Politik auf, hier nachzubessern. Die neue Ampel-Regierung sieht jedoch nach Vorlage des neuen Koalitionsvertrages keine Anhebung der Regelleistungen in 2022 vor.
Noch Fragen?
Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh
Tel.: 05241 9515-215
Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr
Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr
Comments