Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.04.2011 zählen die Kosten der Warmwassererzeugung zu den Wohnkosten und werden gemeinsam mit den Heizkosten übernommen.
Diese Neuregelung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II, als auch die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung.
Viele Haushalte werden aber nicht über die Heizung mit Warmwasser versorgt, sondern erwärmen das Wasser mit einem elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer in der Wohnung. Für diese Haushalte gibt es einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.
Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft wird ein pauschaler Betrag für Warmwasser entsprechend der Tabelle mit der monatlichen Leistung ausbezahlt.
Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
01.01.2020
Alleinstehende und Alleinerziehende
9,94 €
volljährige Partner
8,95 €
Haushaltsangehörige ab 18 Jahren
7,94 €
Kinder von 14 – 18 Jahren
4,59 €
Kinder von 6 – 13 Jahren
3,70 €
Kinder von 0 – 5 Jahren
2,00 €
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Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh
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