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Tipp des Monats Februar 2020


Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung


Seit einer Gesetzesänderung zum 01.04.2011 zählen die Kosten der Warmwassererzeugung zu den Wohnkosten und werden gemeinsam mit den Heizkosten übernommen.

Diese Neuregelung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II, als auch die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung.

Viele Haushalte werden aber nicht über die Heizung mit Warmwasser versorgt, sondern erwärmen das Wasser mit einem elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer in der Wohnung. Für diese Haushalte gibt es einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.

Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft wird ein pauschaler Betrag für Warmwasser entsprechend der Tabelle mit der monatlichen Leistung ausbezahlt.

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

01.01.2020

Alleinstehende und Alleinerziehende

9,94 €

volljährige Partner

8,95 €

Haushaltsangehörige ab 18 Jahren

7,94 €

Kinder von 14 – 18 Jahren

4,59 €

Kinder von 6 – 13 Jahren

3,70 €

Kinder von 0 – 5 Jahren

2,00 €

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Erwerbslosenberatungsstelle

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

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Mi. 9.00 - 12.00 Uhr




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