Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020
Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.
Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.
Regelleistungen:
Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )
432 Euro Regelsatz 100 %
Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %
Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren
250 Euro
Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren
308 Euro
Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren
328 Euro
Regelleistung für 18 - 24 -Jährige im Haushalt der Eltern
345 Euro
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Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh
Tel.: 05241 9515-215
Sprechzeiten:
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