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Tipp des Monats Januar 2020


Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020


Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.

Regelleistungen:

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

432 Euro Regelsatz 100 %

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

250 Euro

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

308 Euro

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

328 Euro

Regelleistung für 18 - 24 -Jährige im Haushalt der Eltern

345 Euro


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Erwerbslosenberatungsstelle

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do. 9.00 - 13.00 Uhr

Mi. 9.00 - 12.00 Uhr




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