Mehrbedarfe 2022 – zusätzliche monatliche Leistungen neben den Regelleistungen
Alleinerziehende, mit 1 Kind unter 7 Jahren oder mit 2 und mehr Kindern unter 16 Jahren
161,64 €, 36 % von der Regelbedarfsstufe 1 (449 €)
Alleinerziehende pro Kind 12 % (max. 60 %)
53,88 €
Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche bis Ende des Monats der Entbindung
17 % bei Regelbedarfsstufe 1 - 76,33 €, Stufe 2 – 68,68 €, Stufe 3 – 61,20€, Stufe 4 – 63,92 €
Behinderte Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach
§ 112 SGB IX erhalten (35 % vom Regelbedarf)
157,15 €
Mehrbedarf bei medizinisch notwendiger kostenaufwendiger Ernährung, je nach Art der Erkrankung und den Bedarfen 5 - 30 %
22,45 – 133,80 €
Sonderbedarfe für laufende und einmalige Bedarfe, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 ausnahmsweise od. wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.
Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe
Aufwendungen zur Anschaffung od. Ausleihe von Schulbüchern od. Arbeitsheften, wenn diese für den schulischen Unterricht erforderlich sind.
Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe
Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung; wenn Wasser über einen elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer erwärmt wird. Seit Jan. 2021 muss dieser durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.
Bis 2,3 % - 10,33 € (Stufe 1) bis 2,28 € (Stufe 6). Bei abweichendem Bedarf kann der Mehrbedarf höher ausfallen.
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Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh
Tel.: 05241 9515-215
Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr
Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr