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Tipp des Monats Januar 2022


Mehrbedarfe 2022 – zusätzliche monatliche Leistungen neben den Regelleistungen


Alleinerziehende, mit 1 Kind unter 7 Jahren oder mit 2 und mehr Kindern unter 16 Jahren

161,64 €, 36 % von der Regelbedarfsstufe 1 (449 €)

Alleinerziehende pro Kind 12 % (max. 60 %)

53,88 €

Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche bis Ende des Monats der Entbindung

17 % bei Regelbedarfsstufe 1 - 76,33 €, Stufe 2 – 68,68 €, Stufe 3 – 61,20€, Stufe 4 – 63,92 €

Behinderte Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach

§ 112 SGB IX erhalten (35 % vom Regelbedarf)

157,15 €

Mehrbedarf bei medizinisch notwendiger kostenaufwendiger Ernährung, je nach Art der Erkrankung und den Bedarfen 5 - 30 %

22,45 – 133,80 €

Sonderbedarfe für laufende und einmalige Bedarfe, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 ausnahmsweise od. wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.

Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe

Aufwendungen zur Anschaffung od. Ausleihe von Schulbüchern od. Arbeitsheften, wenn diese für den schulischen Unterricht erforderlich sind.

Mehrbedarf in tatsächlicher Höhe

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung; wenn Wasser über einen elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer erwärmt wird. Seit Jan. 2021 muss dieser durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

Bis 2,3 % - 10,33 € (Stufe 1) bis 2,28 € (Stufe 6). Bei abweichendem Bedarf kann der Mehrbedarf höher ausfallen.


Noch Fragen?

Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr






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