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Tipp des Monats Januar 2023


Das Bürgergeld kommt


Mit dem 01.01.2023 wird Hartz VI durch das Bürgergeld abgelöst. Berichtet wurde über geplante Änderungen bereits im Tipp des Monats Oktober 2022.

Endgültig verabschiedet wurde das Bürgergeldgesetz vom Bundesrat am 25. November 2022.

Vor der Verabschiedung wurden jedoch noch einige Änderungen vorgenommen.

Sanktionen: Die Vertrauenszeit von 6 Monaten wurde gestrichen. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind nunmehr von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Die Leistungen können max. bis zu einer Höhe von 30 % für 3 Monate gekürzt werden. Gekürzt wird allerdings nur der Regelsatz, nicht die Kosten der Unterkunft.

Die Erhöhung des Schonvermögens wurde von zunächst 60.000 € auf 40.000 € gesenkt. Weitere Haushaltsmitglieder einer Bedarfsgemeinschaft dürfen statt 30.000 € nunmehr nur noch max. 15.000 € besitzen. Daneben wurde auch die Karenzzeit, in der das Vermögen geschützt bleibt, von 24 auf 12 Monate verringert.

Auch die Angemessenheit der Wohnung wird nun bereits nach 12 Monaten und nicht wie zuvor geplant nach 24 Monaten geprüft. Innerhalb der 12 Monate werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Dies gilt allerdings nicht für die Heizkosten. Diese werden nur übernommen, wenn sie angemessen sind.

Weitere Änderungen sind unter www.buerger-geld.org nachzulesen.

Nicht geändert wurden u. a. die erhöhten Regelsätze, die ab dem 01.01.2023 in Kraft treten.

Diese hier noch einmal im Überblick.

Alleinstehende: 502 € (449 €), mit Partnern zusammenlebende Erwachsene: 452 € (404 €), Jugendliche von 14-17 J.: 420 € (376 €),

Kinder von 6-13 J.: 348 € (311€), Kinder von 0-5 J.: 318 € (285 €).


Noch Fragen?

Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr






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