Änderungen zur Einkommensanrechnung beim ALG II beschlossen
Die ALG II-Verordnung ist rückwirkend zum 01.März 2020 geändert worden und sorgt dafür, dass Corona-Boni für Arbeitnehmer/-innen, die aufstockende Leistungen beziehen, bis zu 1500 € anrechnungsfrei bleiben.
Wenn Corona-Boni von aufstockenden Leistungsbeziehern angerechnet wurden, ist eine wesentliche Änderung zu Gunsten der Leistungsberechtigten eingetreten. Das Jobcenter hat somit von Amtswegen den alten, rechtswidrig gewordenen Bescheid aufzuheben und zu korrigieren.
Außerdem wurde das Einkommen von Schüler/-innen bis zu 2400 € jährlich anrechnungsfrei gestellt.
Des Weiteren hat das Kabinett einen Beschluss zum Kinderbonus getroffen. Im September und Oktober 2020 sollen in zwei Raten je 150 € zusätzlich pro Kind zum Kindergeld ausgezahlt werden.
Dieser Kinderbonus soll im SGB II, beim Kinderzuschlag und Wohngeld anrechnungsfrei bleiben.
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