Einführung der Bildungskarte im Kreis Gütersloh
Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht
Mit dem 01.02.2021 wird im Kreis Gütersloh schrittweise die Bildungskarte eingeführt, auf die ein Budget für die Bildungs- und Teilhabeleistungen geladen wird. Die Abrechnung vieler Leistungen soll online über die Bildungskarte, die einmalig beim Anbieter (Schulen, Kitas, Vereine, etc.) vorgelegt werden muss, erfolgen. Bei Inanspruchnahme von Leistungen wie Lernförderung, Schülerbeförderung und mehrtägigen Klassenfahrten bedarf es weiterhin eines gesonderten Antrages.
Für den persönlichen Schulbedarf ist seit 2021 eine jährliche Erhöhung (154,50 € im Jahr, zum 1.02. 51,50 €, zum 01.08. 103 €) vorgesehen, die sich an der prozentualen Erhöhung der Regelbedarfsstufe 1 orientiert.
Bildungs- und Teilhabeleistungen können alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 J.), die ALG II, Sozialhilfe (HLU), Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen, in Anspruch nehmen.
Seit Februar 2021 muss das Jobcenter allen Schüler*innen im SGB II bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, rückwirkend zum 01.01.2021 Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör in Höhe von max. 350 € finanzieren. Als Nachweis muss eine entsprechende Bestätigung der Schule, dass kein Endgerät zur Verfügung gestellt werden kann, jedoch die Notwendigkeit zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht besteht, eingereicht werden. Ebenso sind Mehrbedarfe für die Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften anzuerkennen (§ 21 Abs. 6a SGB II).
Noch Fragen?
Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh
Tel.: 05241 9515-215
Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr
Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr