top of page

Tipp des Monats Mai 2022


Übernahme der Kosten für Zahnersatz


Kronen, Brücken, Prothesen: Wer schon mal einen Zahnersatz brauchte, weiß, wie teuer das für Patienten ist. In der Regel werden diese Kosten nicht voll von den Krankenkassen übernommen, da sie außerhalb der Regelversorgung liegen.

Die Krankenkasse zahlt im Rahmen der Regelversorgung einen Festzuschuss für einen zweckmäßigen Zahnersatz. Seit dem 01.10.2020 beträgt dieser 60 %, mit Bonusheft 70 % (bei regelmäßigen Untersuchungen über 5 Jahre) und 75 % (bei regelmäßigen Untersuchungen über 10 Jahre).

Einkommensschwache Menschen, wie Empfänger*innen von Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderungsrente sowie Bafög-Bezieher*innen fallen unter eine Härtefallregelung, die eindeutig im Gesetz geregelt ist und keine Ermessensentscheidung der Krankenkasse ist.

Auch Geringverdiener, die 2022 ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1316 € haben (1809,50 €, wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, für jeden weiteren jeweils 329 €), fallen ebenfalls unter diese Härtefallregelung.

Alle Härtefälle erhalten in der Regel 100 %, sodass damit die Regelversorgung medizinisch notwendiger zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen zuzahlungsfrei abgesichert ist.

Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen.

Je „luxuriöser“ also der Zahnersatz werden soll, umso mehr muss auch zugezahlt werden.

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss zusammen mit dem vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan, dem Bonusheft, dem letzten ALG-II-Bescheid oder der Einkommensbescheinigung konkret die Gewährung des Zuschusses (Härtefall) beantragt werden. Auch wenn die Voraussetzungen für den Bonus nicht erfüllt wurden, muss der Festzuschuss von der Krankenkasse gewährt werden.

Zahnersatzreparaturen fallen genauso unter die Härtefallregelung wie Zahnersatz überhaupt, da nicht zwischen „Zahnersatz“ und „Zahnersatzreparatur“ unterschieden wird.


Noch Fragen?

Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr






bottom of page