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Tipp des Monats November 2019


Der Übergang von ALG II in die Rente


Die Rente ist eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die wegen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Wer eine Rente wegen Alters bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, egal wie hoch die Rente ausfällt, ob mit 60 oder 66 Jahren oder ob es sich dabei um eine deutsche oder ausländische Altersrente handelt.

Das Arbeitslosengeld II wird solange gezahlt bis zu dem Monat, in dem die erste Rentenzahlung kommt. Da die Rente erst am Monatsende überwiesen wird, entsteht so eine erhebliche Zahlungslücke. Hier greift bei Bedarf die Sozialhilfe mit einem Darlehen nach § 37 a SGB XII ein.

Dieses Darlehen muss aber nur bis zur Höhe der halben Single-Regelleistung, also aktuell maximal 212 € zurückgezahlt werden.

Sollte die Altersrente nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, gibt es noch gegebenenfalls einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII. Für die unter 65-jährigen ist dies die Hilfe zum Lebensunterhalt und für diejenigen, die 65 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze erreicht haben gibt es die Grundsicherung im Alter.


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Erwerbslosenberatungsstelle

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

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