Kinderbonus + Unterhaltskürzung + SGB II
Zum September wird die erste Zahlung des Kinderbonus ausgezahlt. Im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.
Unterhaltspflichtige dürfen dabei diese Zahlung zur Hälfte von ihrem Unterhalt abziehen.
Der Kinderbonus bleibt in den Sozialsicherungssystemen anrechnungsfrei.
Durch Reduktion der Unterhaltsverpflichtung um den hälftigen Kinderbonus für die Unterhaltsschuldner wird es im September und Oktober zu geringeren Unterhaltsleistungen kommen. Diese reduzierten Unterhaltsleistungen müssen von den Jobcentern/ Sozialämtern von Amtswegen aufgestockt werden.
( § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X )
Im Zweifel ist von den Betroffenen ein Kontoauszug oder sonstiger Nachweis über die korrigierten Unterhaltszahlungen einzureichen und das ist unverzüglich von den Ämtern zu korrigieren.
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Erwerbslosenberatungsstelle
Ulla Groß-Lawan
ash Gütersloh gGmbH
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