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Tipp des Monats April 2021


Im März 2021 wurde vom Bundesrat Folgendes beschlossen:


Die Regelung für den vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen wird nach

§ 67 SGB II an die „Normalität der Corona-Krise“ angepasst. Das bedeutet, dass es bei Neuanträgen ab dem 01. April zu einer Änderung der Einkommensanrechnung bei vorläufiger Leistungsgewährung kommt. Dies gilt nicht für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31.03.2021 begonnen haben.

Die Regelung zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

Erwachsene(n) Personen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) haben, wird Ende April eine Einmalzahlung in Höhe von 150 € für pandemiebedingte Mehrkosten gewährt. Die Kinder der Leistungsberechtigten erhalten im Mai in gleicher Höhe einen Kinderbonus, der zusammen mit dem Kindergeld überwiesen wird.

Die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen wird bis Ende Juni 2021 verlängert, bei weiterem Vorliegen einer landesweiten epidemischen Lage längstens bis zum 31.12.2021.

Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld bis Dezember 2021 verlängert.

Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, können weiterhin vom erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren. Ab dem vierten Monat des Bezugs wird das Kurzarbeitergeld auf 70% (für Eltern 77 %) des ausgefallenen Nettoentgelts und ab dem siebten Monat auf 80% (für Eltern 87%) aufgestockt.


Wird während der Kurzarbeit eine geringfügige Beschäftigung aufgenommenen, bleibt der Hinzuverdienst weiterhin anrechnungsfrei. Auch Leiharbeitnehmer*innen können Kurzarbeitergeld beziehen.

Die aktuellen Regelungen werden ebenfalls bis Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.

Noch Fragen?

Beratungsstelle Arbeit

Sylvia Arndt

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 | 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten: Mo. / Mi. 8.30 - 12.30 Uhr

Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr




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