Die Erhöhung der Richtwerte bei der Nettokaltmiete und den Betriebskosten
Zum 01.07.2022 wurden in Gütersloh und im Kreis Gütersloh die Richtwerte zur Berechnung der als angemessen geltenden Unterkunftskosten angehoben.
Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sind Bestandteil des ALG II. Durch das Jobcenter Kreis Gütersloh können die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden, soweit diese angemessen sind.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Die Unterkunftskosten setzen sich zusammen aus der Nettokaltmiete, den Nebenkosten (Betriebskosten) und den Heizkosten.
Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für den Haushaltsstrom keine Nebenkosten sind, da sie bereits in der Regelleistung enthalten sind und nicht zusätzlich übernommen werden.
Die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) wurden für jede Stadt und Gemeinde im Kreis Gütersloh einzeln ermittelt. Die entsprechende Tabelle erhalten Sie kostenlos in der Beratungsstelle, im Jobcenter oder im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/info-center/downloads/
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Beratungsstelle Arbeit
Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
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