Bundestag beschloss u. a. Entlastungspaket (s. a. Tipp des Monats 03.2022), befristetes Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen und Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge
Das Entlastungspaket sieht vor, dass ab dem 01.07. Bezieher:innen von ALG-II und Sozialhilfe einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 € erhalten. Leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25 Lebensjahr erhalten zudem ab dem 01.07. monatlich einen Sofortzuschlag von 20 €. Daneben wird für jedes Kind, das Kindergeld erhält, ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 € ausgezahlt. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten einen Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags bis auf 229 € pro Kind/ Monat.
Bezieher:innen von ALG I erhalten im selben Monat eine Einmalzahlung von 100 €.
Bei Bezieher:innen von Wohngeld richtet sich der Heizkostenzuschuss nach der Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Personen:
ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 270 €
zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 350 €
jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied zusätzlich 70 €
Auszubildende, die Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten ebenfalls einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 €.
Für den Heizkostenzuschuss, Kinderbonus, Sofortzuschlag muss kein Antrag gestellt werden. Die einzelnen Zuschüsse und Zuschläge werden nicht bei anderen Sozialleistungen angerechnet.
Darüber hinaus wurde im Juni vom Bundestag als Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergeldes beschlossen, dass Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfänger:innen ab dem 01.07. zunächst für ein Jahr ausgesetzt werden. Ausgenommen davon sind Terminverletzungen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen erfolgt auch künftig eine Leistungskürzung von bis zu 10 % des Regelsatzes.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben seit dem 01.06. einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII und werden anerkannten Asylbewerber:innen gleichgestellt.
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