Bürgergeld statt Hartz IV
Die Bundesregierung plant das Arbeitslosengeld II ab Januar 2023 durch ein Bürgergeld zu ersetzen.
Im Folgenden einige Eckpunkte der geplanten Änderungen:
Anhebung der Regelsätze. Alleinstehende: 502 € (449 €), mit Partnern zusammenlebende Erwachsene: 452 € (404 €), Jugendliche von 14-17 J.: 420 € (376 €),
Kinder von 6-13 J.: 348 € (311€), Kinder von 0-5 J.: 318 € (285 €).
Zuverdienst: Bei Einkommen zwischen 520 € und 1000 € sollen die Freibeträge von 20 % auf 30 % angehoben werden. Bei Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden sollen sich die Freibeträge für Einkommen auf 520 € erhöhen. In den Ferien sollen Schüler*innen unbegrenzt hinzuverdienen können.
Erhöhung des Schonvermögens: Der Freibetrag soll für die ersten 2 Jahre im Leistungsbezug auf ein Vermögen von 60.000 € hochgesetzt werden. Danach soll sich der Höchstfreibetrag von bislang 10.050 € auf max. 15.000 € pro Person erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Punkt - Angemessenheit der Wohnung: Aktuell ist es so, dass Leistungsbeziehende vom JC aufgefordert werden, innerhalb von 6 Monaten die Wohnungskosten zu senken, wenn diese über der Angemessenheitsgrenze liegen. Das Bürgergeld sieht vor, in den ersten 2 Jahren eine Angemessenheitsprüfung bei Mietwohnungen sowie bei Haus- und Wohneigentum auszusetzen und die Kosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Weiterbildung und zusätzliche Leistungen: Weiterbildung, Ausbildung und Umschulung sollen stärker gefördert werden. Arbeitslose oder aufstockende Leistungsbeziehende, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, sollen ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 € erhalten.
Der „Soziale Arbeitsmarkt“ soll entfristet und dauerhaft verankert werden.
Quelle: https://www.bmas.de
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Sylvia Arndt
ash Gütersloh gGmbH
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